Nutzungsbedingungen · Fassung 2026-09-02
Nutzungsbedingungen für Standorte (AGB-Location)
- Anbieterin
- Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker
- Gilt für
- Standorte (Locations)
- Stand
- 2026-09-02
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker als Betreiberin der Plattform TAVONTO (im Folgenden „Plattform") und dem Standort (im Folgenden „Location"), der die Plattform nutzt, um Athleten physische Vor-Ort-Dienstleistungen der Sportbetreuung (z. B. Leistungsdiagnostik, Assessments, Analysen, Vor-Ort-Sessions) anzubieten und Buchungsanfragen entgegenzunehmen. Bezahlt wird vor Ort (§ 3 Abs. 1). Typische Locations sind Sportzentren, Physio-Praxen (im Rahmen der Abgrenzung nach § 2), Leistungsdiagnostik-Anbieter und Trainingsstandorte.
(2) Anbieterin und Vertragspartnerin ist Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker — ein Kleingewerbe (Einzelunternehmen). Ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse, ein zweiter direkter Kontaktweg und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind im Impressum (/impressum) abrufbar und Bestandteil dieser Vereinbarung. Eine Eintragung im Handelsregister besteht nicht; Angaben zu Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigten entfallen daher.
(3) „TAVONTO" ist die Bezeichnung des Dienstes, nicht die Vertragspartnerin. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung treffen ausschließlich die in Absatz 2 genannte Anbieterin.
(4) Diese Nutzungsbedingungen sind der Location während der gesamten Vertragslaufzeit unter /agb jederzeit in einer speicher- und reproduzierbaren Fassung zugänglich (Art. 3 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2019/1150).
(5) Mindestalter. Die für die Location handelnde natürliche Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und bestätigt dies bei der Registrierung; eine Altersprüfung durch die Plattform findet nicht statt.
§ 2
Leistungsumfang über die Plattform
(1) Die Location erbringt über TAVONTO ausschließlich physische Vor-Ort-Dienstleistungen der Sportbetreuung außerhalb der kurativen Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Heilkunde-Tätigkeiten — also jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG — erbringt die Location nicht über die Plattform, auch wenn sie oder ihr Personal aufgrund des jeweiligen Berufs (z. B. Physiotherapie, Osteopathie) materiell dazu berechtigt wäre. Eine Behandlung bestehender Verletzungen oder Erkrankungen erfolgt außerhalb der Plattform.
(2) Die Location darf ausschließlich Dienstleistungen aus dem zentralen Service-Katalog der Plattform anbieten. Freitext-Services sind ausgeschlossen. Die Katalog-Bindung ist plattformseitig technisch erzwungen.
(3) Standort-Name und Standort-Beschreibung durchlaufen beim Speichern serverseitig einen automatisierten Wording-Check gegen die Trigger-Regeln des Heilmittelwerbegesetzes. Der direkte Schreibzugriff auf diese Felder ist entzogen; die Speicherung läuft ausschließlich über die serverseitige Prüf-Logik. Das Bestehen dieses Checks entbindet die Location nicht von ihrer eigenen rechtlichen Verantwortung für ihre Außendarstellung (§ 8).
(4) Vertragspartner der gegenüber dem Athleten erbrachten Vor-Ort-Leistung ist ausschließlich die Location. Die Plattform stellt dafür die technische Infrastruktur bereit — Auffindbarkeit, Buchungsanfrage und Terminverwaltung; sie wird nicht Vertragspartner der Vor-Ort-Leistung, ist an der Zahlung nicht beteiligt und hält zu keinem Zeitpunkt Kundengeld (§ 3 Abs. 1).
§ 3
Preis der Vor-Ort-Leistung und Entgelt für die Plattformnutzung
(1) Bezahlt wird vor Ort. Der Preis für die Vor-Ort-Leistung wird unmittelbar zwischen dem Athleten und der Location abgerechnet. Die Plattform zieht keine Buchungszahlungen ein, ist an der Zahlung nicht beteiligt und hält zu keinem Zeitpunkt Kundengeld. Der in der Buchungsanfrage angezeigte Betrag ist eine Preisangabe der Location; er begründet keine Forderung der Plattform gegen den Athleten.
(2) Auf Buchungen erhebt die Plattform kein Entgelt. Weder eine Service-Fee noch eine Provision wird einbehalten. Ein Abzug findet nicht statt, weil über die Plattform kein Zahlungsfluss läuft.
(3) Entgelt für die Plattformnutzung. Die Location zahlt ausschließlich das Entgelt des von ihr gewählten Tarifs. Dieses beträgt bei Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen je Kalendermonat: Free 0,00 EUR, Starter 49,00 EUR, Pro 99,00 EUR, Enterprise 149,00 EUR. Die Beträge sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht erhoben und nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; die Plattform kündigt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform an.
(4) Anpassungen des Tarifentgelts nach Absatz 3 werden der Location mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform und über eine deutliche In-App-Mitteilung angekündigt. Lehnt die Location die Anpassung in Textform vor Wirksamwerden ab, endet ihre Listing-Berechtigung mit Wirksamkeit der Änderung; bereits bestätigte Termine bleiben zu den bisherigen Konditionen bis zu ihrer Durchführung bestehen.
§ 4
Betriebs- und Berufshaftpflicht
(1) Die Location versichert, eine ihrer tatsächlichen Tätigkeit, ihrem Leistungsumfang und ihrem Besucheraufkommen angemessene Betriebs- und (soweit einschlägig) Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muss die auf dem Betriebsgelände und im Rahmen der Vor-Ort-Leistung typischerweise entstehenden Personen- und Sachschäden abdecken, einschließlich der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Eine feste Mindestdeckungssumme gibt die Plattform nicht vor; die Angemessenheit beurteilt sich nach den Umständen des jeweiligen Betriebs.
(2) Setzt die Location für die Vor-Ort-Leistung Personal mit heilkundlichem Hauptberuf (z. B. Physiotherapie, Osteopathie) ein, muss die Versicherung eine etwaige heilkundliche Nebentätigkeit außerhalb der Plattform mit abdecken.
(3) Auf Verlangen der Plattform weist die Location den aktuellen Versicherungsschutz durch eine Bestätigung des Versicherers nach. Der Wegfall des Versicherungsschutzes ist der Plattform unverzüglich anzuzeigen. Bis zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes ist die Plattform berechtigt, das öffentliche Listing und neue Buchungsanfragen zu sperren.
(4) Die Plattform prüft die Versicherung nicht inhaltlich und übernimmt keine Verantwortung für etwaige Versicherungslücken oder Deckungsausschlüsse.
§ 5
Buchungs- und Terminmechanik
(1) Der Athlet sendet über die Plattform eine Buchungsanfrage für eine Leistung aus dem Angebot der Location. Die Location bestätigt oder lehnt die Anfrage ab (Request → Confirm/Deny). Mit der Bestätigung durch die Location kommt der Vor-Ort-Leistungsvertrag zwischen Athlet und Location zustande, und der Termin ist fix.
(2) Die Location hält ihre Verfügbarkeiten in der Plattform aktuell und bearbeitet eingehende Buchungsanfragen ohne schuldhaftes Zögern.
(3) Für Stornierung, Umbuchung und Nichterscheinen (No-Show) gilt:
a) Absage durch den Athleten bis 48 Stunden vor dem Termin. Die Buchung wird über die Plattform storniert; der Termin entfällt ersatzlos. Da über die Plattform keine Zahlung erfolgt ist (§ 3 Abs. 1), entsteht weder eine Zahlungspflicht noch ein Erstattungsanspruch.
b) Absage durch den Athleten innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin. Eine Stornierung über die Plattform ist nicht mehr möglich. Der Athlet wendet sich unmittelbar an die Location. Ob und in welcher Höhe für den kurzfristig abgesagten Termin ein Entgelt anfällt, richtet sich ausschließlich nach dem Verhältnis zwischen Athlet und Location; die Plattform ist daran nicht beteiligt.
c) Nichterscheinen (No-Show). Erscheint der Athlet ohne Absage nicht, gilt die Leistung als in Anspruch genommen. Etwaige Ansprüche der Location richten sich unmittelbar gegen den Athleten.
d) Absage durch die Location. Sagt die Location einen bestätigten Termin ab, entfällt er ersatzlos. Ein Anspruch des Athleten gegen die Plattform besteht nicht; Ansprüche gegen die Location bleiben unberührt.
e) Umbuchung. Eine einvernehmliche Terminverlegung ist bis 48 Stunden vor dem Termin über die Plattform möglich und löst keine Entgelte aus.
Diese Regelung verkürzt das gesetzliche Widerrufsrecht des Athleten nicht; ein etwaiges verbraucherrechtliches Widerrufsrecht (Fernabsatz, §§ 355, 356 BGB) sowie die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bleiben unberührt und gehen den Buchstaben a) bis c) vor.
§ 6
Verifikation, Listing und Außendarstellung (HWG/UWG)
(1) Die Location wird im Matching und auf den Übersichts-Seiten der Plattform gelistet, sobald sie aktiv geschaltet ist und die Voraussetzungen dieser Bedingungen (insbesondere § 2 Katalog-Bindung, § 4 Versicherung) erfüllt sind. Die Sichtbarkeit setzt kein abgeschlossenes Stripe-Connect-Onboarding voraus.
(2) Buchbar und bezahlbar ist eine Location dagegen erst, wenn das Stripe-Connect-Onboarding so weit abgeschlossen ist, dass Zahlungen entgegengenommen werden können. Ohne aktives Stripe-Connect-Onboarding ist keine Auszahlung möglich; das Onboarding dient zugleich einer Identitäts-Mindestprüfung. Gibt Stripe Zahlungseingang und Auszahlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten frei, können bereits Buchungen zustande kommen, bevor die Auszahlung freigeschaltet ist; die eingenommenen Beträge werden in diesem Fall einbehalten und mit der Freischaltung ausgezahlt. Die Plattform weist den Stand in der Auszahlungs-Übersicht der Location aus.
(3) Die Location stellt ihre Außendarstellung (Standort-Name, Standort-Beschreibung, Service-Auswahl) so aus, dass sie weder gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) noch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Insbesondere verboten sind Wirksamkeits- versprechen, Krankheitsbezüge, Garantieaussagen, Vorher-Nachher-Narrative und Testimonials mit Krankheits- oder Beschwerdebezug. Der automatisierte Wording-Check nach § 2 Abs. 3 ist ein Pflicht-Vorabfilter und ersetzt nicht die eigene Verantwortung der Location.
(4) Einschränkung oder Aussetzung durch die Plattform. Schränkt die Plattform die Nutzung durch die Location ein oder setzt sie sie aus (insbesondere durch Sperre des öffentlichen Listings oder neuer Buchungsanfragen oder durch Entfernung aus dem öffentlichen Matching), so teilt sie der Location vor oder spätestens mit dem Wirksamwerden der Maßnahme eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger (Textform, insbesondere E-Mail und In-App-Mitteilung) mit. Die Begründung nennt die konkreten Tatsachen oder Umstände, die zu der Maßnahme geführt haben, einschließlich — soweit einschlägig — des Inhalts einer zugrunde liegenden Meldung Dritter oder behördlichen Anordnung.
(5) Ordentliche vollständige Beendigung durch die Plattform. Beendigt die Plattform die Bereitstellung ihrer Dienste für die Location vollständig, so übermittelt sie ihr die Begründung nach Absatz 4 mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150, „P2B-VO"). Bereits bestätigte Termine werden nach § 10 abgewickelt.
(6) Sofortmaßnahmen ohne 30-Tage-Frist (Ausnahmen). Die 30-Tage-Frist nach Absatz 5 gilt nicht, und die Plattform kann das Listing und neue Buchungsanfragen mit sofortiger Wirkung einschränken, aussetzen oder den Zugang beenden, wenn
- a) sie einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung unterliegt, die eine sofortige Maßnahme erfordert;
- b) sie ein zwingendes Recht nach nationalem Recht ausübt, das eine sofortige Beendigung erlaubt (insbesondere aus wichtigem Grund, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist); oder
- c) die Location wiederholt gegen die geltenden Bedingungen verstoßen hat.
Ein wichtiger Grund bzw. wiederholter Verstoß liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), gegen das Verbot der Heilbehandlung außerhalb der kurativen Heilbehandlung (§ 1 Abs. 2 HeilprG, vgl. §§ 2, 12 dieser Bedingungen), gegen das UWG, gegen die Katalog-Bindung nach § 2 sowie bei Wegfall zwingender Listing-Voraussetzungen (z. B. aktives Stripe-Connect-Onboarding nach Absatz 2, Versicherungsschutz nach § 4) oder bei sonstigem missbräuchlichem oder rechtswidrigem Verhalten. Auch in diesen Fällen übermittelt die Plattform der Location die Begründung nach Absatz 4 unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger; die Begründungspflicht entfällt nur, soweit ihr eine gesetzliche oder behördliche Geheimhaltungspflicht entgegensteht oder ein nachgewiesener wiederholter Verstoß gegen dieselbe Pflicht vorliegt.
(7) Inhalt der Begründung. Die Begründung nach Absatz 4 bis 6 bezieht sich auf die konkreten Tatsachen oder Umstände (einschließlich des Inhalts von Meldungen Dritter) sowie auf die anwendbaren, in diesen Bedingungen genannten Gründe, die zu der Maßnahme geführt haben.
(8) Beschwerdemöglichkeit. Ist die Location mit einer Maßnahme nach Absatz 4 bis 6 nicht einverstanden, kann sie hiergegen Beschwerde einlegen. Der Beschwerdeweg richtet sich nach § 15. Wird eine Aussetzung oder Einschränkung aufgehoben, stellt die Plattform der Location den Zugang unverzüglich wieder her, einschließlich des Zugangs zu den vor der Maßnahme verfügbaren Daten, soweit dies technisch möglich ist.
§ 7
Datenschutzrollen
(1) Im Rahmen der Plattform-Bereitstellung (Account, Authentifizierung, Matching, Buchungsanfragen, Terminverwaltung, Compliance-Logging, automatisierter HWG-Wording-Check) ist die Plattform eigener datenschutzrechtlich Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Wahrung berechtigter Plattform-Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
(2) Für die im Rahmen der Vor-Ort-Leistung von der Location eigenständig erhobenen und genutzten Daten ihrer Kunden — insbesondere die vor Ort erhobenen Diagnostik-, Assessment- und Analyseergebnisse sowie die eigene Kundendokumentation der Location — ist die Location datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Sie verarbeitet diese Daten in eigener Verantwortung und auf eigener Rechtsgrundlage außerhalb der Plattform-Infrastruktur.
(3) Die Location verarbeitet die ihr über die Plattform zugänglichen personenbezogenen Daten der Athleten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der jeweils gebuchten Vor-Ort-Leistung und nutzt sie nicht für eigene Marketing-, Profilbildungs- oder sonstige Zwecke außerhalb der Buchung ohne gesonderte Rechtsgrundlage.
§ 8
Haftung
(1) Die Plattform haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Location regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung der Plattform auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung der Plattform für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist außer in den Fällen des Absatzes 1 ausgeschlossen.
(4) Die Haftung der Plattform aus diesem Vertragsverhältnis ist darüber hinaus pro Schadensfall auf 100.000 EUR und insgesamt pro Vertragsjahr auf den höheren Wert aus (i) 100.000 EUR und (ii) den im betroffenen Vertragsjahr von der Plattform aus dem Location-Account tatsächlich vereinnahmten Tarifentgelten begrenzt. Die Begrenzung nach Satz 1 gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 und nicht, soweit sie den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden im Fall einer Kardinalpflichtverletzung (Absatz 2) unterschreiten würde.
(5) Die Plattform ist nicht Vertragspartner der von der Location gegenüber Athleten erbrachten Vor-Ort-Leistung (§ 2 Abs. 4). Für Schäden aus der Leistungserbringung vor Ort, aus der Verkehrssicherung auf dem Betriebsgelände oder aus der fachlichen Durchführung haftet die Location im eigenen Verhältnis zum Athleten; die Plattform haftet hierfür nicht.
(6) Die Location stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter (insbesondere Athleten, Behörden, Berufsorganisationen) frei, die aus einem Verstoß der Location gegen das HWG, UWG, HeilprG, gegen die Katalog-Bindung nach § 2 oder gegen ihre Datenschutzpflichten nach § 7 resultieren, soweit die Location den Verstoß zu vertreten hat.
§ 9
Selbständigkeit, Steuern
(1) Die Location ist selbständiger Unternehmer und erbringt ihre Leistungen gegenüber Athleten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zwischen Location und Plattform besteht kein Arbeits-, Dienst- oder ähnliches Beschäftigungsverhältnis und kein Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis. Die Plattform ist technischer Dienstleister im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 ZAG; sie stellt die Infrastruktur bereit und wird zu keinem Zeitpunkt in den Zahlungsfluss zwischen Athlet und Location einbezogen.
(2) Die Location ist in der Gestaltung ihrer Tätigkeit (Methoden, Verfügbarkeiten, Preisgestaltung im Rahmen der Plattform-Mechanik, Auswahl der Buchungen) frei und nicht in die Arbeitsorganisation der Plattform eingegliedert. Plattform-seitige Vorgaben beschränken sich auf die technische Nutzung der Plattform und auf rechtlich zwingende Compliance- Regeln (insbesondere HWG, HeilprG, DSGVO sowie die Beschränkung auf Sportbetreuung außerhalb der kurativen Heilbehandlung und die Katalog- Bindung nach § 2).
(3) Die Location ist berechtigt, jederzeit weitere Vertriebswege zu nutzen und ihre Leistungen auch außerhalb der Plattform anzubieten.
(4) Die Location ist eigenverantwortlich für ihre steuerliche Registrierung und die Abführung der auf ihre Einkünfte entfallenden Steuern (insbesondere Umsatz- und Ertragsteuern) sowie für alle betriebsbezogenen behördlichen Anmeldungen und Erlaubnisse. Die Location stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter, insbesondere Finanzbehörden, frei, die aus einer unzutreffenden eigenen Registrierung oder fehlerhaften eigenen Abführung resultieren.
(5) Steuerliche Meldepflicht der Plattform (PStTG/DAC7). Die Plattform unterliegt als Plattformbetreiberin dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 — DAC7). Sie ist verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln — insbesondere Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Handelsregisterdaten bzw. Geburtsdatum sowie die im Meldezeitraum gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütungen und einbehaltenen Gebühren. Für Dienstleistungen besteht dabei keine Bagatellgrenze.
(6) Mitwirkung der Location. Die Location stellt die hierfür erforderlichen Angaben über die dafür vorgesehene Fläche der Plattform bereit und hält sie aktuell. Die Angaben werden erst fällig, sobald die Location über die Plattform erstmals eine Vergütung erhalten hat; ab diesem Zeitpunkt gilt eine Frist von 30 Tagen, die spätestens am 31. Dezember des betreffenden Meldezeitraums endet (§ 18 Abs. 1 PStTG). Die Plattform erinnert vor Fristablauf.
(7) Folge fehlender Angaben. Liegen die Angaben nach Fristablauf nicht vor, kann die Plattform die kostenpflichtige Buchbarkeit der Location aussetzen, bis sie diese nachträgt (§ 21 PStTG). Bereits abgewickelte Zahlungen bleiben davon unberührt; die Aussetzung endet unmittelbar mit der Nachreichung.
(8) Unterrichtung der Location. Die Plattform unterrichtet die Location über die sie betreffenden gemeldeten Informationen bis zum 31. Januar des auf den Meldezeitraum folgenden Jahres (§ 22 PStTG). Die Angaben werden ausschließlich für diese Meldung verwendet und nach § 24 PStTG zehn Jahre aufbewahrt; die Steueridentifikationsnummer wird verschlüsselt gespeichert.
§ 10
Beendigung
(1) Die Location kann ihre Nutzung jederzeit unter Einhaltung der im gewählten Tier hinterlegten Kündigungsfrist ordentlich beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt für die Plattform insbesondere vor bei wiederholten Verstößen gegen § 2 (Katalog-Bindung / Heilbehandlung), § 6 (HWG/UWG) oder bei Wegfall des Versicherungsschutzes nach § 4.
(2) Bereits bestätigte, aber noch nicht durchgeführte Termine werden nach Möglichkeit abgewickelt; Ansprüche zwischen Athlet und Location aus diesen Terminen bleiben unberührt.
§ 11
Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) Die Plattform kann diese Nutzungsbedingungen ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen oder um nicht wesentliche Anpassungen an das Leistungsangebot der Plattform abzubilden, und die Änderung die Location unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten nicht unzumutbar benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (insbesondere das Tarifentgelt nach § 3 Abs. 3) sowie der Kernbestand der Hauptleistungspflichten werden von dieser Klausel nicht erfasst; Änderungen daran bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Location bzw. richten sich, soweit das Tarifentgelt betroffen ist, abweichend nach § 3 Abs. 4.
(2) Die Plattform informiert die Location mindestens 60 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen in Textform und über eine deutliche In-App-Mitteilung. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, wenn die Location ihnen nicht innerhalb der Frist in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Widerspricht die Location, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu. Bereits bestätigte Termine werden nach § 10 Abs. 2 abgewickelt.
(4) Änderungen des Tarifentgelts richten sich abweichend nach § 3 Abs. 4.
§ 12
Keine Vermittlung von Heilbehandlung über die Plattform
(1) TAVONTO ist eine Plattform für Sportbetreuung außerhalb der kurativen Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Über die Plattform werden keine Heilbehandlungen angeboten, vermittelt oder erbracht. „Heilbehandlung" meint jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden — insbesondere Diagnose, Therapie oder Behandlung bestehender Erkrankungen oder Verletzungen.
(2) Die über die Plattform organisierten Leistungen dienen der sportlichen Entwicklung, Bewegung, Belastungssteuerung, Regeneration und Körperfunktion. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, keine physiotherapeutische Heilbehandlung und keine sonstige heilkundliche Leistung.
(3) Die Location oder ihr Personal kann im jeweiligen Hauptberuf einer heilkundlichen Tätigkeit nachgehen (z. B. Physiotherapie, Osteopathie). Über die Plattform bietet und erbringt die Location ausschließlich Leistungen außerhalb der Heilkunde. Eine über die Plattform vermittelte Vor-Ort-Leistung begründet kein Behandlungsverhältnis im Sinne des Heilpraktiker- oder Heilberuferechts.
(4) Bei akuten oder chronischen Beschwerden, bei diagnostizierten Erkrankungen oder bei medizinischem Behandlungsbedarf werden Athleten und sonstige Nutzer an eine Ärztin/einen Arzt oder eine andere zur Heilbehandlung befugte Stelle außerhalb dieser Plattform verwiesen.
(5) Die Plattform ist nicht Erbringerin der einzelnen Vor-Ort-Leistung. Sie stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit. Die plattformseitigen Verifikations-, Wording- und Listing-Mechaniken sind Qualitätssicherung; sie stellen keine Zusicherung dar, dass eine einzelne Location zu einer heilkundlichen Leistung befugt oder eine bestimmte Leistung frei von Erlaubnispflicht ist.
§ 13
Inhaltsmoderation, Beschränkungen und Meldeverfahren
(1) Zulässige Inhalte. Die Location stellt über TAVONTO nur Inhalte ein (z. B. Standort-Name, Standort-Beschreibung, Service-Auswahl, Dokumente, Chat-Nachrichten, Inhalte hinter Buchungslinks), die rechtmäßig sind und nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen (z. B. Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte), gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder berufsrechtliche Vorgaben verstoßen — insbesondere Heilversprechen, irreführende oder unbelegte Wirkaussagen oder die Anpreisung heilkundlicher Behandlungen, die über die Plattform nicht angeboten werden dürfen — oder die irreführend, beleidigend, diskriminierend, jugendgefährdend oder belästigend sind.
(2) Moderationsmittel. Die Plattform überprüft Inhalte mit automatisierten und manuellen Mitteln. Bestimmte Texte (insbesondere Standort-Namen und -Beschreibungen) durchlaufen beim Speichern eine automatisierte Wortlaut- Prüfung (u. a. auf HWG-relevante Formulierungen); verstößt ein Text gegen die hinterlegten Kriterien, wird das Speichern abgelehnt, bis der Text angepasst ist. Veröffentlichte Inhalte und Standort-Profile können zusätzlich durch das Team der Plattform manuell überprüft werden; das Ergebnis kann Freigabe, Aufforderung zur Überarbeitung oder Ablehnung einzelner Inhalte sein.
(3) Mögliche Maßnahmen. Verstößt ein Inhalt gegen Absatz 1, kann die Plattform insbesondere den Inhalt entfernen oder den Zugang zu ihm sperren, seine Sichtbarkeit einschränken, die Location zur Überarbeitung auffordern und den Inhalt bis dahin zurückstellen, einzelne Funktionen (z. B. öffentliches Listing oder Buchungsanfragen) vorübergehend oder dauerhaft sperren oder in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen das Konto vorübergehend sperren oder schließen. Die Plattform wählt die Maßnahme sorgfältig, objektiv, verhältnismäßig und unter Wahrung der berechtigten Interessen und Grundrechte der Location. Die Begründungs-, Frist- und Beschwerdemechanik für kontobezogene Maßnahmen richtet sich ergänzend nach § 6.
(4) Begründung. Ergreift die Plattform eine der in Absatz 3 genannten Maßnahmen wegen von der Location bereitgestellter Inhalte, teilt sie ihr eine Begründung mit (Art und Umfang der Maßnahme, zugrunde liegende Tatsachen, Einsatz automatisierter Mittel, verletzte Klausel oder Rechtsnorm) und weist sie auf ihre Rechtsbehelfe hin.
(5) Meldung rechtswidriger Inhalte. Jede Person kann der Plattform mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über das Meldeformular (/inhalte-melden) oder die im Impressum genannte Kontaktstelle melden (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA"). Das Formular erhebt die Angaben nach Art. 16 Abs. 2 DSA: Begründung, genaue Fundstelle, Kontaktdaten des Melders und dessen Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Enthält die Meldung Kontaktdaten, wird der Eingang unverzüglich bestätigt; über die Entscheidung und die Rechtsbehelfe wird der Melder unterrichtet.
(6) Kontaktstelle. Für Angelegenheiten des Digital Services Act ist die zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA erreichbar; die Angaben finden sich im Impressum (/impressum).
(7) Änderungen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, die die Inhaltsmoderation betreffen, werden nach Maßgabe von § 11 mitgeteilt.
§ 14
Reihenfolge in Suche und Matching (Ranking)
(1) Was „Ranking" bei TAVONTO bedeutet. Wenn ein Athlet über die Suche bzw. das Matching passende Professionals oder Locations sucht, filtert die Plattform zunächst nach den vom Athleten gewählten Kriterien und stellt die verbleibenden Treffer anschließend in einer Reihenfolge dar. Diese Reihenfolge („Ranking") ist keine Bewertung der fachlichen Qualität, sondern eine nach den nachfolgenden Hauptparametern gebildete Sortierung.
(2) Filterung (Vorauswahl). Der Athlet kann die Trefferliste nach Sportart bzw. Aktivität, Region, Berufsfeld (Profession), Sprache, Session-Modus (online und/oder vor Ort) und Preis eingrenzen. Nur Anbieter, die zu den gewählten Filtern passen und öffentlich gelistet sind, erscheinen überhaupt in der Liste. Die Filterauswahl des Athleten hat damit den stärksten Einfluss darauf, wer angezeigt wird.
(3) Hauptparameter der Reihenfolge und ihre relative Gewichtung. Innerhalb der gefilterten Treffer bestimmt sich die Reihenfolge nach den folgenden Hauptparametern. Sie sind hier in der Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt — der zuerst genannte Parameter hat den größten Einfluss:
- Verifikations-Badge (stärkstes Signal). Anbieter mit bestätigtem Verifikations-Badge werden vorrangig angezeigt. Der Badge ist ein von der Plattform geprüftes Vertrauens- und Qualitätsmerkmal; er wird nicht durch Zahlung erworben, sondern durch einen Verifikationsprozess.
- Aktive Verfügbarkeit. Anbieter, die gepflegte Verfügbarkeiten hinterlegt haben und damit erkennbar aktiv Leistungen anbieten, werden höher eingeordnet als solche ohne hinterlegte Verfügbarkeit. Dieser Parameter dient als Anhaltspunkt dafür, dass der Anbieter aktuell erreichbar ist und reagiert.
- Vollständigkeit und Pflegezustand des Profils. Ein aussagekräftiges, vollständig gepflegtes Profil (insbesondere eine hinreichend ausführliche Vorstellung/Beschreibung) wird höher eingeordnet als ein nur rudimentär ausgefülltes.
- Kostenloses Erstgespräch. Bietet ein Anbieter ein kostenloses Erstgespräch an, wird dies als Einstiegshilfe für Athleten leicht bevorzugt.
Bei Gleichstand nach diesen Parametern entscheidet zuerst der Verifikations-Badge, danach die Verfügbarkeit und zuletzt ein stabiles, gleichbleibendes technisches Ordnungsmerkmal, sodass die Reihenfolge bei sonst gleichen Profilen für alle Nutzer einheitlich und nachvollziehbar bleibt.
(4) Kein Einfluss von Zahlungen auf die Reihenfolge. Die Reihenfolge kann nicht durch Zahlung einer gesonderten Platzierungs- oder Werbegebühr beeinflusst werden. Es gibt keine bezahlte Vorreihung und keine als solche gekennzeichnete Anzeige/„gesponserte" Platzierung. Auch ein aktives Abonnement-Tier verschafft keine bessere Platzierung; das gewählte Abonnement-Tier ist kein Ranking-Parameter.
(5) Was nicht offengelegt wird. Die genaue technische Funktionsweise des Ranking-Verfahrens, insbesondere die konkreten Rechenregeln, Punktwerte und Schwellen, wird nicht offengelegt. Das entspricht Art. 5 Abs. 6 P2B-VO: Eine Offenlegung, die es ermöglichen würde, die Reihenfolge zum Nachteil von Athleten oder anderen Anbietern gezielt zu manipulieren, ist nicht geschuldet. Die vorstehende Darstellung der Hauptparameter bleibt hiervon unberührt.
(6) Öffentliche Zugänglichkeit. Die Angaben nach Absatz 1 bis 5 sind zusätzlich zu dieser Klausel auf einer frei erreichbaren Informations-/ Hilfe-Seite ohne Login-Schranke veröffentlicht (Art. 5 P2B-VO).
§ 15
Beschwerdemanagement und Mediation
(1) Beschwerdeweg. Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform — insbesondere gegen Maßnahmen nach § 6 Abs. 3 bis 5 — richtet die Location formlos in Textform an die im Impressum (/impressum) genannte Kontaktadresse oder über den plattformseitigen Support-Kanal. Die Plattform bestätigt den Eingang, prüft die Beschwerde und teilt der Location das Ergebnis in angemessener Frist in Textform mit.
(2) Internes Beschwerdemanagement / Mediation nach der P2B-VO. Ein gesetzlich vorgeschriebenes internes Beschwerdemanagement nach Art. 11 der P2B-VO sowie die Benennung von Mediatoren nach Art. 12 der P2B-VO unterhält die Plattform als Kleinunternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG nicht (Art. 11 Abs. 5, Art. 12 Abs. 2 P2B-VO). Der Beschwerdeweg nach Absatz 1 wird freiwillig bereitgestellt. Die gesetzlichen Rechte der Location, insbesondere der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, bleiben unberührt.
§ 16
Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist die Location Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Plattform; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Mit der Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen im TAVONTO-Onboarding bestätigt die Location, diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert zu haben.
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