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Nutzungsbedingungen · Fassung 2026-09-02

Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Organisationen (AGB-Orgs)

Anbieterin
Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker
Gilt für
Organisationen (Vereine, Studios, Verbände)
Stand
2026-09-02

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker als Betreiberin der Plattform TAVONTO (im Folgenden „Plattform") und der Organisation (im Folgenden „Auftraggeber"), die die Plattform als institutioneller Träger einer Sportbetreuungs-Infrastruktur einsetzt. Typische Träger sind Vereine, Studios und Reha-Zentren.

(2) Anbieterin und Vertragspartnerin ist Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker — ein Kleingewerbe (Einzelunternehmen). Ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse, ein zweiter direkter Kontaktweg und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind im Impressum (/impressum) abrufbar und Bestandteil dieser Vereinbarung. Eine Eintragung im Handelsregister besteht nicht; Angaben zu Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigten entfallen daher.

(3) „TAVONTO" ist die Bezeichnung des Dienstes, nicht die Vertragspartnerin. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung treffen ausschließlich die in Absatz 2 genannte Anbieterin.

Das ergänzende Auftragsverarbeitungsverhältnis regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag für Organisationen, den der Auftraggeber im Onboarding annimmt.

(4) Mindestalter. Die für den Auftraggeber handelnde natürliche Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und bestätigt dies bei der Registrierung; eine Altersprüfung durch die Plattform findet nicht statt.

§ 2

Leistungsumfang der Lizenz

Die Lizenz umfasst die Bereitstellung der TAVONTO-Plattform als Betreuungs-Infrastruktur für Mitglieder des Auftraggebers (Trainer, Experten, Athleten). Mitglieder agieren im Rahmen Sportbetreuung außerhalb der kurativen Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetzes.

Der Lizenz-Tier (Studio, Premium, Verband, Custom) bestimmt die Mengengrenzen (max. Trainer, max. Athleten) und ist in org_pricing_tiers (Datenbank) hinterlegt.

§ 3

Abgrenzung zur Heilbehandlung

Heilkunde-Tätigkeiten von Mitgliedern des Auftraggebers — also jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG — finden nicht über die Plattform statt, auch wenn einzelne Mitglieder aufgrund ihres Berufs (z. B. Vereins-Physio, Reha-Therapeut im Zentrum) materiell zur Heilbehandlung berechtigt sind. Eine Behandlung von Verletzungen oder Erkrankungen der vom Auftraggeber betreuten Sportler erfolgt außerhalb der Plattform.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitglieder im Sinne dieser Abgrenzung zu instruieren und ihre plattformseitige Außendarstellung entsprechend zu überwachen.

§ 4

Zahlungsmodalitäten

(1) Die Lizenz wird monatlich abgerechnet (Stripe Billing, Zahlungsziel 30 Tage netto ab Rechnungsdatum). Die Plattform ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, verstehen sich alle Preise zuzüglich der dann gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

(2) Der jeweils geltende Preis ergibt sich aus dem im Onboarding gewählten Tier und ist in der Rechnung ausgewiesen. Engagements im Rahmen der Lizenz unterliegen keiner zusätzlichen plattformseitigen Service-Fee.

(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Plattform behält sich vor, nach erfolgloser Mahnung und einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen die Lizenz-Funktionalität teilweise oder vollständig zu sperren, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Die Plattform wählt dabei das mildeste geeignete Mittel; eine vollständige Sperre der Lizenz-Funktionalität erfolgt erst, wenn eine teilweise Sperre zur Sicherung der offenen Forderung nicht ausreicht, und wird dem Auftraggeber mit angemessener Frist zuvor angekündigt, um die Fortführung laufender Betreuungen nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 bleibt unberührt.

(4) Die Plattform kann die Preise einmal pro Vertragsjahr mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen in Textform an die allgemeine Kostenentwicklung oder an wesentliche Erweiterungen des Leistungsumfangs anpassen. Lehnt der Auftraggeber die Anpassung in Textform vor Wirksamwerden ab, kann er das Vertragsverhältnis zum Wirksamkeitsdatum außerordentlich kündigen.

§ 5

Mitgliederverwaltung

(1) Der Auftraggeber lädt Fachpersonen und Athleten über die Einladungsfunktion der Plattform ein. Eine Mitgliedschaft entsteht in beiden Fällen erst mit der Annahme durch die eingeladene Person; sie ist von dieser jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündbar.

(2) Athleten sind unmittelbar Mitglieder der Organisation — unabhängig davon, ob sie gerade betreut werden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und belegt keinen Lizenzplatz. Ein Athlet kann mehreren Organisationen angehören.

(3) Ein Athleten-Platz im Sinne des Lizenzumfangs (§ 3) entsteht ausschließlich durch eine laufende Betreuung auf Kosten der Organisation — nicht durch den Beitritt und nicht durch die Mitgliedschaft als solche. Eine offene Betreuungs-Einladung belegt den Platz bereits; verfällt sie oder wird sie zurückgenommen, wird er wieder frei.

(4) Der Auftraggeber sieht Namen seiner Mitglieder sowie die Zuordnung, welche Fachperson welchen Athleten betreut. Inhalte der Betreuung und Gesundheitsdaten bleiben ihm verschlossen (§ 6).

§ 6

DSGVO-Rolle

Im Rahmen der Lizenz tritt der Auftraggeber als Verantwortlicher gegenüber seinen Mitgliedern auf. Die Plattform ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; die Details regelt das AVV.

§ 7

Beendigung

(1) Die Lizenz kann unter Einhaltung der im Tier hinterlegten Kündigungsfrist ordentlich beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichem Zahlungsverzug des Auftraggebers, bei wiederholten Verstößen seiner Mitglieder gegen § 3 oder bei einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Pflichten nach dem AVV.

(2) Nach Beendigung werden die Daten gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Einzelheiten regelt der AVV.

§ 8

Haftung

(1) Die Plattform haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie. Eine Haftung der Plattform für Verletzungen ihrer Pflichten nach Art. 28 DSGVO bleibt unberührt.

(2) Bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung der Plattform auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung der Plattform aus diesem Vertragsverhältnis ist außer in den Fällen des Absatzes 1 der Höhe nach beschränkt auf das in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Auftraggeber an die Plattform gezahlte Lizenzentgelt (netto), mindestens jedoch auf 50.000 EUR. Die Begrenzung gilt nicht, soweit sie den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden im Fall einer Kardinalpflichtverletzung (Absatz 2) unterschreiten würde.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist außer in den Fällen des Absatzes 1 ausgeschlossen.

(5) Der Auftraggeber stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß seiner Mitglieder gegen § 3 (Abgrenzung zur Heilbehandlung), gegen das HWG, UWG oder gegen Berufsordnungen auf der Plattform resultieren, soweit der Auftraggeber den Verstoß seiner Mitglieder zu vertreten hat.

§ 9

Verfügbarkeit

Die Plattform strebt eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der wesentlichen Lizenz-Funktionen von 99,5 % an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster und außerhalb von Störungen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs (höhere Gewalt, Ausfälle bei Internet-Backbone-Providern, Stripe oder Supabase). Es handelt sich um einen angestrebten Zielwert; eine darüber hinausgehende Verfügbarkeitsgarantie oder ein hieran anknüpfender Minderungs- oder Pönaleanspruch bestehen nicht. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 10

Änderungen dieser Lizenzbedingungen

(1) Die Plattform kann diese Lizenzbedingungen ändern, soweit dies erforderlich wird, um sie an Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen oder um nicht wesentliche Anpassungen an das Leistungsangebot der Plattform abzubilden, und die Änderung den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten nicht unzumutbar benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (insbesondere das Lizenzentgelt nach § 4) sowie der Kernbestand der Hauptleistungspflichten werden von dieser Klausel nicht erfasst; Änderungen daran bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. richten sich, soweit das Lizenzentgelt betroffen ist, abweichend nach § 4 Abs. 4.

(2) Die Plattform informiert den Auftraggeber mindestens 60 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb der Frist in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Seite das Vertragsverhältnis zum Wirksamkeitsdatum außerordentlich kündigen.

(3) Preisanpassungen richten sich abweichend nach § 4 Abs. 4.

§ 11

Keine Vermittlung von Heilbehandlung über die Plattform

(1) TAVONTO ist eine Plattform für Sportbetreuung außerhalb der kurativen Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Über die Plattform werden keine Heilbehandlungen angeboten, vermittelt oder erbracht. „Heilbehandlung" meint jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden — insbesondere Diagnose, Therapie oder Behandlung bestehender Erkrankungen oder Verletzungen.

(2) Die über die Plattform organisierten Leistungen dienen der sportlichen Entwicklung, Bewegung, Belastungssteuerung, Regeneration und Körperfunktion. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, keine physiotherapeutische Heilbehandlung und keine sonstige heilkundliche Leistung.

(3) Einzelne Mitglieder des Auftraggebers können in ihrem Hauptberuf einer heilkundlichen Tätigkeit nachgehen (z. B. Vereins-Physio, Reha-Therapeut im Zentrum). Über die Plattform bieten und erbringen sie ausschließlich Leistungen außerhalb der Heilkunde. Eine über die Plattform aufgenommene Betreuungsbeziehung begründet kein Behandlungsverhältnis im Sinne des Heilpraktiker- oder Heilberuferechts.

(4) Bei akuten oder chronischen Beschwerden, bei diagnostizierten Erkrankungen oder bei medizinischem Behandlungsbedarf wenden sich die betreuten Sportler und sonstige Nutzer an eine Ärztin/einen Arzt oder eine andere zur Heilbehandlung befugte Stelle — außerhalb dieser Plattform.

(5) Die Plattform ist nicht Erbringerin der einzelnen Betreuungsleistung. Sie stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit. Die plattformseitigen Verifikations-, Wording- und Listing-Mechaniken sind Qualitätssicherung; sie stellen keine Zusicherung dar, dass ein einzelnes Mitglied zu einer heilkundlichen Leistung befugt oder eine bestimmte Leistung frei von Erlaubnispflicht ist.

§ 12

Inhaltsmoderation, Beschränkungen und Meldeverfahren

(1) Zulässige Inhalte. Der Auftraggeber und seine Mitglieder stellen über TAVONTO nur Inhalte ein (z. B. Profil-Texte, Service-Beschreibungen, Dokumente, Chat-Nachrichten, Inhalte hinter Buchungs- und Beratungslinks), die rechtmäßig sind und nicht gegen diese Bedingungen verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen (z. B. Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte), gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder berufsrechtliche Vorgaben verstoßen — insbesondere Heilversprechen, irreführende oder unbelegte Wirkaussagen oder die Anpreisung heilkundlicher Behandlungen, die über die Plattform nicht angeboten werden dürfen — oder die irreführend, beleidigend, diskriminierend, jugendgefährdend oder belästigend sind.

(2) Moderationsmittel. Die Plattform überprüft Inhalte mit automatisierten und manuellen Mitteln. Bestimmte Texte (insbesondere Profil-Bezeichnungen, Bios, Standort-Namen und -Beschreibungen) durchlaufen beim Speichern eine automatisierte Wortlaut-Prüfung (u. a. auf HWG-relevante Formulierungen); verstößt ein Text gegen die hinterlegten Kriterien, wird das Speichern abgelehnt, bis der Text angepasst ist. Veröffentlichte Inhalte und Profile können zusätzlich durch das Team der Plattform manuell überprüft werden; das Ergebnis kann Freigabe, Aufforderung zur Überarbeitung oder Ablehnung einzelner Inhalte sein.

(3) Mögliche Maßnahmen. Verstößt ein Inhalt gegen Absatz 1, kann die Plattform insbesondere den Inhalt entfernen oder den Zugang zu ihm sperren, seine Sichtbarkeit einschränken, zur Überarbeitung auffordern und den Inhalt bis dahin zurückstellen, einzelne Funktionen (z. B. öffentliche Buchungs-/Beratungslinks) vorübergehend oder dauerhaft sperren oder in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen das betroffene Mitglieds-Konto vorübergehend sperren oder schließen. Die Plattform wählt die Maßnahme sorgfältig, objektiv, verhältnismäßig und unter Wahrung der berechtigten Interessen und Grundrechte der Betroffenen. Die Begründungs-, Frist- und Kündigungsmechanik für die Lizenz insgesamt richtet sich ergänzend nach § 7.

(4) Begründung. Ergreift die Plattform eine der in Absatz 3 genannten Maßnahmen wegen bereitgestellter Inhalte, teilt sie dem betroffenen Nutzer eine Begründung mit (Art und Umfang der Maßnahme, zugrunde liegende Tatsachen, Einsatz automatisierter Mittel, verletzte Klausel oder Rechtsnorm) und weist auf die Rechtsbehelfe hin.

(5) Meldung rechtswidriger Inhalte. Jede Person kann der Plattform mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über das Meldeformular (/inhalte-melden) oder die im Impressum genannte Kontaktstelle melden (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA"). Das Formular erhebt die Angaben nach Art. 16 Abs. 2 DSA: Begründung, genaue Fundstelle, Kontaktdaten des Melders und dessen Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Enthält die Meldung Kontaktdaten, wird der Eingang unverzüglich bestätigt; über die Entscheidung und die Rechtsbehelfe wird der Melder unterrichtet.

(6) Kontaktstelle. Für Angelegenheiten des Digital Services Act ist die zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA erreichbar; die Angaben finden sich im Impressum (/impressum).

(7) Änderungen. Änderungen dieser Bedingungen, die die Inhaltsmoderation betreffen, werden nach Maßgabe von § 10 mitgeteilt.

§ 13

Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Plattform, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Mit der Akzeptanz dieser Bedingungen im TAVONTO-Onboarding-Wizard bestätigt der Auftraggeber, diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert zu haben.

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