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Terms of Use · Version 2026-09-02

Nutzungsbedingungen für Professionals (AGB-Pros)

Provider
Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker
Applies to
Professionals
As of
2026-09-02

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker als Betreiberin der Plattform TAVONTO (im Folgenden „Plattform") und dem Professional (im Folgenden „Pro"), der die Plattform zur Erbringung von Sportbetreuungs-Leistungen gegenüber Athleten und gegebenenfalls innerhalb einer Organisations-Lizenz nutzt.

(2) Anbieterin und Vertragspartnerin ist Anoza Labs, Inhaber: Kai Anacker — ein Kleingewerbe (Einzelunternehmen). Ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse, ein zweiter direkter Kontaktweg und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind im Impressum (/impressum) abrufbar und Bestandteil dieser Vereinbarung. Eine Eintragung im Handelsregister besteht nicht; Angaben zu Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigten entfallen daher.

(3) „TAVONTO" ist die Bezeichnung des Dienstes, nicht die Vertragspartnerin. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung treffen ausschließlich die in Absatz 2 genannte Anbieterin.

(4) Diese Nutzungsbedingungen sind dem Pro während der gesamten Vertragslaufzeit unter /agb jederzeit in einer speicher- und reproduzierbaren Fassung zugänglich (Art. 3 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) 2019/1150).

(5) Mindestalter. Die für den Pro handelnde natürliche Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und bestätigt dies bei der Registrierung; eine Altersprüfung durch die Plattform findet nicht statt.

§ 2

Leistungsumfang über die Plattform

Der Pro erbringt über TAVONTO ausschließlich Sportbetreuungs-Leistungen außerhalb der kurativen Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Heilkunde-Tätigkeiten — also jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilprG — erbringt der Pro nicht über die Plattform, auch wenn er aufgrund seines Hauptberufs (z. B. Physiotherapeut, Osteopath, Heilpraktiker) materiell dazu berechtigt wäre.

Pros mit heilkundlichem Hauptberuf bestätigen diese Abgrenzung zusätzlich durch die versionierte Heilkunde-Scope-Selbst-Deklaration im Profil-Save-Flow.

§ 3

Werberecht (HWG, UWG, Berufsordnungen)

Der Pro stellt seine Außendarstellung (Profil-Bio, Service-Beschreibungen, Booking-Link-Inhalt) so aus, dass sie weder gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) noch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) noch gegen die Berufsordnung des jeweiligen Heilberufs verstößt. Die Plattform betreibt beim Speichern des Profils eine automatisierte Wortlaut-Prüfung gegen die Trigger-Regeln des HWG; das Bestehen dieser Prüfung entbindet den Pro nicht von seiner eigenen rechtlichen Verantwortung für seine Außendarstellung.

Insbesondere verboten sind Wirksamkeitsversprechen, Krankheitsbezüge, Garantieaussagen, Vorher-Nachher-Narrative und Testimonials mit Krankheits- oder Beschwerdebezug.

§ 4

Berufshaftpflicht

(1) Der Pro versichert, eine seiner tatsächlichen Tätigkeit und seinem Leistungsumfang angemessene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Eine feste Mindestdeckungssumme gibt die Plattform nicht vor; die Angemessenheit beurteilt sich nach den Umständen der jeweiligen Tätigkeit.

(2) Bei heilkundlichem Hauptberuf (Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktikertätigkeit) muss die Versicherung auch eine etwaige heilkundliche Nebentätigkeit außerhalb der Plattform abdecken.

(3) Auf Verlangen der Plattform weist der Pro den aktuellen Versicherungsschutz durch eine Bestätigung des Versicherers nach. Der Wegfall des Versicherungsschutzes ist der Plattform unverzüglich anzuzeigen. Bis zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes ist die Plattform berechtigt, das öffentliche Listing und neue Buchungen zu sperren.

(4) Die Plattform prüft die Versicherung nicht inhaltlich und übernimmt keine Verantwortung für etwaige Versicherungslücken oder Deckungsausschlüsse.

§ 5

Zahlungsabwicklung und Service-Fee

(1) Engagement- und Paket-Zahlungen werden über Stripe Connect abgewickelt. Die Plattform behält eine Service-Fee in Höhe des jeweils im Tarif hinterlegten Basispunkte-Satzes ein. Bei Aktualisierung dieser Nutzungsbedingungen geltender Satz: 0 % für alle Tarife (Basic, Pro, Unlimited) — es wird derzeit keine Service-Fee erhoben. Die Plattform vergütet sich über die Tarif-Gebühr nach § 5a. Die jeweils aktuellen Sätze sind in der Plattform veröffentlicht.

(2) Die bei der Zahlungsabwicklung anfallenden Entgelte des Zahlungsdienstleisters (Stripe; insbesondere kartenabhängige Transaktionsentgelte) trägt der Pro. Sie werden zusätzlich zur Service-Fee nach Abs. 1 vom an den Pro auszuzahlenden Betrag einbehalten. Der vom Athleten zu zahlende Preis bleibt hiervon unberührt; den Auszahlungsbetrag mindern Service-Fee und Zahlungsentgelte. Da die Service-Fee derzeit für alle Tarife 0 % beträgt (§ 5 Abs. 1), verbleiben ausschließlich die Zahlungsentgelte als Abzug.

(3) Engagements im Rahmen einer Organisations-Lizenz unterliegen keiner plattformseitigen Service-Fee.

(4) Anpassungen der Service-Fee-Sätze werden dem Pro mindestens 60 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Lehnt der Pro die Anpassung in Textform vor Wirksamwerden ab, endet seine Listing-Berechtigung mit Wirksamkeit der Änderung; laufende Engagements bleiben zu den bisherigen Sätzen bis zu ihrem regulären Abschluss bestehen.

(5) Rückbuchungen. Widerspricht ein Athlet einer bereits ausgeführten Zahlung gegenüber seinem Zahlungsdienstleister oder wird die Zahlung aus einem anderen Grund zurückgebucht, so belastet der Zahlungsdienstleister den zurückgebuchten Betrag der Plattform. Die Plattform kann den Betrag vom Pro zurückfordern oder mit künftigen Auszahlungen verrechnen, soweit der Pro die zugrunde liegende Zahlung erhalten hat.

Die Rückforderung ist ausgeschlossen, soweit die Rückbuchung auf einem Umstand beruht, den die Plattform zu vertreten hat.

Die Plattform unterrichtet den Pro unverzüglich über die Rückbuchung, nennt ihm den Betrag und den vom Zahlungsdienstleister mitgeteilten Grund und gibt ihm Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist Nachweise über die erbrachte Leistung beizubringen. Die Plattform führt den Widerspruch gegen die Rückbuchung unter Verwendung dieser Nachweise; sie ist dazu verpflichtet, soweit die Nachweise rechtzeitig vorliegen und den Widerspruch tragen können. Belastet wird der Pro erst, wenn die Rückbuchung endgültig geworden ist.

Von der Rückbuchung erfasste Entgelte des Zahlungsdienstleisters trägt der Pro nach Maßgabe des Absatzes 2. Eine darüber hinausgehende Pauschale wird nicht erhoben.

## 5a. Tarife und Betreuungs-Kapazität

(1) Der Tarif des Pros richtet sich nach der Zahl der von ihm gleichzeitig geführten Betreuungen: Basic (kostenfrei, eine gleichzeitige Betreuung), Pro (29,00 EUR je Kalendermonat, bis zu sieben), Unlimited (79,00 EUR je Kalendermonat, unbegrenzt). Die Beträge sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht erhoben und nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; die Plattform kündigt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform an.

(2) Der Funktionsumfang je Betreuung ist in allen Tarifen identisch. Die Tarife unterscheiden sich ausschließlich in der Zahl der gleichzeitig geführten Betreuungen. Eine Begrenzung der Betreuungsqualität oder des Leistungsumfangs gegenüber dem Athleten findet nicht statt.

(3) Als gleichzeitig geführt gelten laufende Betreuungen sowie vom Pro bereits zugesagte Anfragen. Offene, noch nicht zugesagte Anfragen zählen nicht. Betreuungen, die über eine Organisations-Lizenz finanziert werden, zählen ebenfalls nicht, solange die Lizenz besteht; endet sie, zählen sie wieder mit. Die Mitwirkung als weitere Fachperson in der Betreuung eines anderen Pros (Co-Fachperson, Beobachter) belegt keinen Platz.

(4) Ist die Kapazität des Tarifs ausgeschöpft, kann der Pro keine weitere Betreuung zusagen und in einer laufenden Betreuung keine weitere Fachperson hinzuziehen, bis ein Platz frei wird oder er den Tarif erweitert. Diese Bedingung gilt in allen Tarifen gleich; sie knüpft an die freie Kapazität an, nicht an den Tarifnamen.

(5) Bereits laufende Betreuungen bleiben davon unberührt und werden insbesondere nicht beendet, eingeschränkt oder pausiert — auch dann nicht, wenn ein bezahlter Tarif endet oder gekündigt wird. Ein Tarifwechsel wird deshalb nicht blockiert; der Pro wird lediglich darauf hingewiesen, wenn er danach über der Kapazität des gewählten Tarifs liegt.

## 5b. Sichtbarkeit, Buchungslinks und Zahlbarkeit

(1) Sichtbarkeit. Der Pro wird in der Athleten-Suche und im Matching gelistet und kann dort angefragt werden, sobald sein Zugang weder gesperrt noch nach § 7 oder § 12 eingeschränkt ist und — bei heilkundlichem Hauptberuf — die Heilkunde-Scope-Selbst-Deklaration nach § 2 in der jeweils aktuellen Fassung vorliegt. Die Athleten-Suche zeigt dabei nur Pros mit hinterlegter Verfügbarkeit; ohne mindestens ein Zeitfenster im Kalender erscheint der Pro dort nicht. Die Sichtbarkeit setzt kein abgeschlossenes Stripe-Connect-Onboarding voraus.

(2) Zahlbarkeit. Sichtbarkeit und Zahlbarkeit sind getrennt. Entgelte über die Plattform — bezahlte Betreuungen, Pakete und entgeltliche Erstgespräche — kann der Pro erst vereinnahmen, wenn sein Stripe-Connect-Onboarding vollständig abgeschlossen ist (Konto verbunden, Angaben eingereicht, Zahlungseingang und Auszahlung durch den Zahlungsdienstleister freigegeben) und keine Aussetzung nach § 9 Abs. 8 besteht. Solange diese Voraussetzungen nicht sämtlich vorliegen, bleibt der Pro sichtbar und anfragbar und kann unentgeltliche Erstgespräche und unentgeltliche Betreuungen annehmen; eine entgeltliche Betreuung kommt über die Plattform nicht zustande. Das gilt auch für die Zwischenstufe, in der der Zahlungsdienstleister den Zahlungseingang, nicht aber die Auszahlung freigegeben hat: Die Plattform lässt in diesem Zustand keine Forderung gegen den Athleten entstehen, es fließt kein Geld. Die Plattform weist den Stand in der Auszahlungs-Übersicht des Pros aus.

(3) Kennzeichnung gegenüber dem Athleten. Ist der Pro nach Absatz 1 sichtbar, ohne dass die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorliegen, weist die Plattform dies in der Trefferdarstellung aus und lässt keine entgeltliche Anfrage zustande kommen.

(4) Öffentliche Buchungs- und Beratungslinks. Die Aktivierung öffentlich teilbarer Buchungs- und Beratungslinks setzt ebenfalls kein abgeschlossenes Stripe-Connect-Onboarding voraus. Sie setzt voraus, dass diese Freigabe nicht nach § 7 oder § 12 ausgesetzt ist und die Selbst-Deklaration nach Absatz 1 vorliegt. Ein über einen solchen Link angebotenes entgeltliches Erstgespräch bleibt von Absatz 2 abhängig.

(5) Identitätsprüfung. Das Stripe-Connect-Onboarding umfasst eine Identitäts-Mindestprüfung durch den Zahlungsdienstleister. Da die Sichtbarkeit nach Absatz 1 es nicht voraussetzt, erfasst diese Prüfung ausschließlich den Zahlungspfad. Die Listung im Matching ist keine Aussage der Plattform über Identität, Qualifikation oder Erlaubnis des Pros (§ 11 Abs. 5).

§ 6

Datenschutzrollen

(1) Im Rahmen der Plattform-Bereitstellung (Account, Authentifizierung, Matching, Zahlungsabwicklung, Compliance-Logging, automatisierter HWG-Wording-Check) ist die Plattform eigener datenschutzrechtlich Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Wahrung berechtigter Plattform-Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

(2) Für die Verarbeitungen, deren Zwecke der Pro selbst bestimmt — insbesondere Behandlungsdokumentation, Trainingsempfehlungen, fachliche Notizen und die von ihm veranlasste Auswertung der Check-in-Daten — ist der Pro datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Die Plattform verarbeitet diese Daten ausschließlich zu den vom Pro bestimmten Zwecken und auf seine Weisung; sie tritt insoweit als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO auf. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Professionals (AVV-Pros), den der Pro im Onboarding annimmt und der jederzeit unter /api/legal/document?doc=avv-fachpersonen abgerufen und gespeichert werden kann.

(3) Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zwischen Pro und Plattform besteht nach Bewertung der Parteien nicht. Maßgeblich ist der Zweck der einzelnen Verarbeitung: Die Verarbeitungsschritte sind nach Zweck und Mitteln im Sinne der EDSA-Leitlinien 07/2020 abgrenzbar in einen Plattform-Strang (Abs. 1) und einen Pro-Strang (Abs. 2).

Sollte für eine einzelne Verarbeitung dennoch eine gemeinsame Verantwortlichkeit anzunehmen sein, gilt zwischen den Parteien folgende Zuordnung: Die Plattform verantwortet die Pflichten aus Art. 12 bis 22 DSGVO für den Plattform-Strang (Abs. 1), der Pro für seinen Strang (Abs. 2); die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO obliegen jeweils derjenigen Partei, die die Daten erhebt. Unabhängig davon können betroffene Personen ihre Rechte gegenüber jeder der beiden Parteien geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO).

(4) Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (Belastungs-, Schlaf-, Schmerz-, Stimmungsdaten aus wöchentlichen Check-ins, Freitext-Notizen) werden ausschließlich auf Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Athleten nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO verarbeitet. Die Einwilligung wird plattformseitig im Onboarding und beim Engagement-Setup eingeholt; ein Widerruf wirkt für die Zukunft und wird dem Pro unverzüglich kommuniziert.

(5) Der Pro verarbeitet die ihm im Engagement zugänglichen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Sportbetreuung des jeweiligen Athleten und nutzt sie nicht für eigene Marketing-, Profilbildungs- oder Trainingszwecke außerhalb des Engagements ohne gesonderte Rechtsgrundlage.

§ 7

Einschränkung, Aussetzung und Beendigung; Begründung

(1) Ordentliche Beendigung durch den Pro. Der Pro kann seinen Zugang zur Plattform jederzeit beenden. Laufende Engagements werden in einen Abschluss-Modus überführt; bestehende Zahlungspflichten bleiben unberührt.

(2) Einschränkung oder Aussetzung durch die Plattform. Schränkt die Plattform die Nutzung durch den Pro ein oder setzt sie sie aus (insbesondere durch Suspendierung einzelner Freigaben wie öffentliche Buchungslinks oder bezahlte Erstgespräche oder durch Entfernung aus dem öffentlichen Matching), so teilt sie dem Pro vor oder spätestens mit dem Wirksamwerden der Maßnahme eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger (Textform, insbesondere E-Mail und In-App-Mitteilung) mit. Die Begründung nennt die konkreten Tatsachen oder Umstände, die zu der Maßnahme geführt haben, einschließlich — soweit einschlägig — des Inhalts einer zugrunde liegenden Meldung Dritter oder behördlichen Anordnung.

(3) Ordentliche vollständige Beendigung durch die Plattform. Beendigt die Plattform die Bereitstellung ihrer Dienste für den Pro vollständig, so übermittelt sie ihm die Begründung nach Abs. 2 mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150, „P2B-VO"). Laufende Engagements werden in den Abschluss-Modus überführt.

(4) Sofortmaßnahmen ohne 30-Tage-Frist (Ausnahmen). Die 30-Tage-Frist nach Abs. 3 gilt nicht, und die Plattform kann Freigaben mit sofortiger Wirkung einschränken, aussetzen oder den Zugang beenden, wenn

  • a) sie einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung unterliegt, die eine sofortige Maßnahme erfordert;
  • b) sie ein zwingendes Recht nach nationalem Recht ausübt, das eine sofortige Beendigung erlaubt (insbesondere aus wichtigem Grund, wenn ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist); oder
  • c) der Pro wiederholt gegen die geltenden Bedingungen verstoßen hat.

Ein wichtiger Grund bzw. wiederholter Verstoß liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), gegen das Verbot der Heilbehandlung außerhalb der kurativen Heilbehandlung (§ 1 Abs. 2 HeilprG, vgl. §§ 2, 11 dieser Bedingungen), gegen das UWG oder Berufsordnungen, bei Wegfall zwingender Listing-Voraussetzungen nach § 5b Abs. 1 (insbesondere einer erforderlichen, aktuellen Heilkunde-Scope-Selbst-Deklaration) sowie bei sonstigem missbräuchlichem oder rechtswidrigem Verhalten. Auch in diesen Fällen übermittelt die Plattform dem Pro die Begründung nach Abs. 2 unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger; die Begründungspflicht entfällt nur, soweit ihr eine gesetzliche oder behördliche Geheimhaltungspflicht entgegensteht oder ein nachgewiesener wiederholter Verstoß gegen dieselbe Pflicht vorliegt.

(5) Inhalt der Begründung. Die Begründung nach Abs. 2 bis 4 bezieht sich auf die konkreten Tatsachen oder Umstände (einschließlich des Inhalts von Meldungen Dritter) sowie auf die anwendbaren, in diesen Bedingungen genannten Gründe, die zu der Maßnahme geführt haben.

(6) Beschwerdemöglichkeit. Ist der Pro mit einer Maßnahme nach Abs. 2 bis 4 nicht einverstanden, kann er hiergegen Beschwerde einlegen. Der Beschwerdeweg richtet sich nach § 14. Wird eine Aussetzung oder Einschränkung aufgehoben, stellt die Plattform dem Pro den Zugang unverzüglich wieder her, einschließlich des Zugangs zu den vor der Maßnahme verfügbaren Daten, soweit dies technisch möglich ist.

§ 8

Haftung

(1) Die Plattform haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei jeder fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Plattform auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung der Plattform für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist außer in den Fällen nach Absatz 1 ausgeschlossen.

(4) Die Haftung der Plattform aus diesem Vertragsverhältnis ist im Übrigen pro Schadensfall auf 100.000 EUR und insgesamt pro Vertragsjahr auf den höheren Wert aus (i) 100.000 EUR und (ii) den im betroffenen Vertragsjahr von der Plattform tatsächlich vereinnahmten Service-Fees aus dem Pro-Account begrenzt. Die Begrenzung nach Satz 1 gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 und nicht, soweit sie den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden im Fall einer Kardinalpflichtverletzung (Absatz 2) unterschreiten würde.

(5) Die Plattform ist nicht Vertragspartner der vom Pro gegenüber Athleten erbrachten Leistung. Für Schäden aus der fachlichen Leistungserbringung haftet der Pro im eigenen Verhältnis zum Athleten; die Plattform haftet hierfür nicht.

(6) Der Pro stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter (insbesondere Athleten, Behörden, Berufsorganisationen) frei, die aus einem Verstoß des Pros gegen das HWG, UWG, HeilprG, gegen Berufsordnungen oder gegen seine Datenschutzpflichten nach § 6 Abs. 2 dieser Bedingungen oder dem AVV-Pros resultieren, soweit der Pro den Verstoß zu vertreten hat.

§ 9

Selbständigkeit, Steuern, Sozialversicherung

(1) Der Pro ist selbständiger Unternehmer und erbringt seine Leistungen gegenüber Athleten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zwischen Pro und Plattform besteht kein Arbeits-, Dienst- oder ähnliches Beschäftigungsverhältnis und kein Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis. Die Plattform wird nicht Vertragspartner der Betreuungsleistung; sie stellt dafür die technische Infrastruktur bereit.

(2) Der Pro ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Methoden, Zeitlage, Preisgestaltung im Rahmen der Plattform-Mechanik, Auswahl der Athleten) frei und nicht in die Arbeitsorganisation der Plattform eingegliedert. Plattform-seitige Vorgaben beschränken sich auf die technische Nutzung der Plattform und auf rechtlich zwingende Compliance-Regeln (insbesondere HWG, HeilprG, DSGVO, sowie die Repositioning-bedingte Beschränkung auf Sportbetreuung außerhalb der kurativen Heilbehandlung).

(3) Der Pro ist berechtigt, jederzeit weitere Auftraggeber zu haben und seine Leistungen auch außerhalb der Plattform anzubieten.

(4) Der Pro ist eigenverantwortlich für seine Anmeldung bei Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern (insbesondere, soweit einschlägig, nach § 2 SGB VI Rentenversicherung der Selbständigen, Künstlersozialkasse, Berufsgenossenschaft) sowie für die Abführung der auf seine Einkünfte entfallenden Steuern und Beiträge.

(5) Der Pro stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter, insbesondere Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden, frei, die aus einer unzutreffenden eigenen Anmeldung oder fehlerhaften eigenen Abführung resultieren.

(6) Steuerliche Meldepflicht der Plattform (PStTG/DAC7). Die Plattform unterliegt als Plattformbetreiberin dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 — DAC7). Sie ist verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln — insbesondere Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum bzw. Handelsregisterdaten sowie die im Meldezeitraum gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütungen und einbehaltenen Gebühren. Für Dienstleistungen besteht dabei keine Bagatellgrenze.

(7) Mitwirkung des Pro. Der Pro stellt die hierfür erforderlichen Angaben über die dafür vorgesehene Fläche der Plattform bereit und hält sie aktuell. Die Angaben werden erst fällig, sobald der Pro über die Plattform erstmals eine Vergütung erhalten hat; ab diesem Zeitpunkt gilt eine Frist von 30 Tagen, die spätestens am 31. Dezember des betreffenden Meldezeitraums endet (§ 18 Abs. 1 PStTG). Die Plattform erinnert vor Fristablauf.

(8) Folge fehlender Angaben. Liegen die Angaben nach Fristablauf nicht vor, kann die Plattform die kostenpflichtige Buchbarkeit des Pro aussetzen, bis er sie nachträgt (§ 21 PStTG). Bereits abgewickelte Zahlungen bleiben davon unberührt; die Aussetzung endet unmittelbar mit der Nachreichung.

(9) Unterrichtung des Pro. Die Plattform unterrichtet den Pro über die ihn betreffenden gemeldeten Informationen bis zum 31. Januar des auf den Meldezeitraum folgenden Jahres (§ 22 PStTG). Die Angaben werden ausschließlich für diese Meldung verwendet und nach § 24 PStTG zehn Jahre aufbewahrt; die Steueridentifikationsnummer wird verschlüsselt gespeichert.

§ 10

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Die Plattform kann diese Nutzungsbedingungen ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung anzupassen oder um nicht wesentliche Anpassungen an das Leistungsangebot der Plattform abzubilden, und die Änderung den Pro unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten nicht unzumutbar benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (insbesondere die Service-Fee nach § 5) sowie der Kernbestand der Hauptleistungspflichten werden von dieser Klausel nicht erfasst; Änderungen daran bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Pros bzw. richten sich, soweit die Service-Fee betroffen ist, abweichend nach § 5 Abs. 4.

(2) Die Plattform informiert den Pro mindestens 60 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen in Textform und über eine deutliche In-App-Mitteilung. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Pro ihnen nicht innerhalb der Frist in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Widerspricht der Pro, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu. Laufende Engagements werden in den Abschluss-Modus überführt.

(4) Änderungen der Service-Fee-Sätze richten sich abweichend nach § 5 Abs. 4.

§ 11

Keine Vermittlung von Heilbehandlung über die Plattform

(1) TAVONTO ist eine Plattform für Sportbetreuung außerhalb der kurativen Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Über die Plattform werden keine Heilbehandlungen angeboten, vermittelt oder erbracht. „Heilbehandlung" meint jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden — insbesondere Diagnose, Therapie oder Behandlung bestehender Erkrankungen oder Verletzungen.

(2) Die über die Plattform organisierten Leistungen dienen der sportlichen Entwicklung, Bewegung, Belastungssteuerung, Regeneration und Körperfunktion. Sie ersetzen keine ärztliche Diagnose, keine physiotherapeutische Heilbehandlung und keine sonstige heilkundliche Leistung.

(3) Der Pro kann in seinem Hauptberuf einer heilkundlichen Tätigkeit nachgehen (z. B. Physiotherapie, Osteopathie). Über die Plattform bietet und erbringt er ausschließlich Leistungen außerhalb der Heilkunde. Eine über die Plattform aufgenommene Betreuungsbeziehung begründet kein Behandlungsverhältnis im Sinne des Heilpraktiker- oder Heilberuferechts.

(4) Bei akuten oder chronischen Beschwerden, bei diagnostizierten Erkrankungen oder bei medizinischem Behandlungsbedarf werden Athleten und sonstige Nutzer an eine Ärztin/einen Arzt oder eine andere zur Heilbehandlung befugte Stelle außerhalb dieser Plattform verwiesen.

(5) Die Plattform ist nicht Erbringerin der einzelnen Betreuungsleistung. Sie stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit. Die plattformseitigen Verifikations-, Wording- und Listing-Mechaniken sind Qualitätssicherung; sie stellen keine Zusicherung dar, dass ein einzelner Professional zu einer heilkundlichen Leistung befugt oder eine bestimmte Leistung frei von Erlaubnispflicht ist.

§ 12

Inhaltsmoderation, Beschränkungen und Meldeverfahren

(1) Zulässige Inhalte. Der Pro stellt über TAVONTO nur Inhalte ein (z. B. Profil-Texte, Service-Beschreibungen, Dokumente, Chat-Nachrichten, Inhalte hinter Buchungs- und Beratungslinks), die rechtmäßig sind und nicht gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen (z. B. Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte), gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder berufsrechtliche Vorgaben verstoßen — insbesondere Heilversprechen, irreführende oder unbelegte Wirkaussagen oder die Anpreisung heilkundlicher Behandlungen, die über die Plattform nicht angeboten werden dürfen — oder die irreführend, beleidigend, diskriminierend, jugendgefährdend oder belästigend sind.

(2) Moderationsmittel. Die Plattform überprüft Inhalte mit automatisierten und manuellen Mitteln. Bestimmte Texte (insbesondere Profil-Bezeichnungen, Bios, Standort-Namen und -Beschreibungen) durchlaufen beim Speichern eine automatisierte Wortlaut-Prüfung (u. a. auf HWG-relevante Formulierungen); verstößt ein Text gegen die hinterlegten Kriterien, wird das Speichern abgelehnt, bis der Text angepasst ist. Veröffentlichte Inhalte und Profile können zusätzlich durch das Team der Plattform manuell überprüft werden; das Ergebnis kann Freigabe, Aufforderung zur Überarbeitung oder Ablehnung einzelner Inhalte sein.

(3) Mögliche Maßnahmen. Verstößt ein Inhalt gegen Absatz 1, kann die Plattform insbesondere den Inhalt entfernen oder den Zugang zu ihm sperren, seine Sichtbarkeit einschränken, den Pro zur Überarbeitung auffordern und den Inhalt bis dahin zurückstellen, einzelne Funktionen (z. B. öffentliche Buchungs-/Beratungslinks) vorübergehend oder dauerhaft sperren oder in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen das Konto vorübergehend sperren oder schließen. Die Plattform wählt die Maßnahme sorgfältig, objektiv, verhältnismäßig und unter Wahrung der berechtigten Interessen und Grundrechte des Pros. Die Begründungs-, Frist- und Beschwerdemechanik für kontobezogene Maßnahmen richtet sich ergänzend nach § 7.

(4) Begründung. Ergreift die Plattform eine der in Absatz 3 genannten Maßnahmen wegen vom Pro bereitgestellter Inhalte, teilt sie ihm eine Begründung mit (Art und Umfang der Maßnahme, zugrunde liegende Tatsachen, Einsatz automatisierter Mittel, verletzte Klausel oder Rechtsnorm) und weist ihn auf seine Rechtsbehelfe hin.

(5) Meldung rechtswidriger Inhalte. Jede Person kann der Plattform mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über das Meldeformular (/inhalte-melden) oder die im Impressum genannte Kontaktstelle melden (Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA"). Das Formular erhebt die Angaben nach Art. 16 Abs. 2 DSA: Begründung, genaue Fundstelle, Kontaktdaten des Melders und dessen Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Enthält die Meldung Kontaktdaten, wird der Eingang unverzüglich bestätigt; über die Entscheidung und die Rechtsbehelfe wird der Melder unterrichtet.

(6) Kontaktstelle. Für Angelegenheiten des Digital Services Act ist die zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA erreichbar; die Angaben finden sich im Impressum (/impressum).

(7) Änderungen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, die die Inhaltsmoderation betreffen, werden nach Maßgabe von § 10 mitgeteilt.

§ 13

Reihenfolge in Suche und Matching (Ranking)

(1) Was „Ranking" bei TAVONTO bedeutet. Wenn ein Athlet über die Suche bzw. das Matching passende Professionals sucht, filtert die Plattform zunächst nach den vom Athleten gewählten Kriterien und stellt die verbleibenden Treffer anschließend in einer Reihenfolge dar. Diese Reihenfolge („Ranking") ist keine Bewertung der fachlichen Qualität, sondern eine nach den nachfolgenden Hauptparametern gebildete Sortierung.

(2) Filterung (Vorauswahl). Der Athlet kann die Trefferliste nach Sportart bzw. Aktivität, Region, Berufsfeld (Profession), Sprache, Session-Modus (online und/oder vor Ort) und Preis eingrenzen. Nur Professionals, die zu den gewählten Filtern passen und öffentlich gelistet sind, erscheinen überhaupt in der Liste. Die Filterauswahl des Athleten hat damit den stärksten Einfluss darauf, wer angezeigt wird.

(3) Hauptparameter der Reihenfolge und ihre relative Gewichtung. Innerhalb der gefilterten Treffer bestimmt sich die Reihenfolge nach den folgenden Hauptparametern. Sie sind hier in der Reihenfolge ihres Gewichts aufgeführt — der zuerst genannte Parameter hat den größten Einfluss:

  • Verifikations-Badge (stärkstes Signal). Professionals mit bestätigtem Verifikations-Badge werden vorrangig angezeigt. Der Badge ist ein von der Plattform geprüftes Vertrauens- und Qualitätsmerkmal; er wird nicht durch Zahlung erworben, sondern durch einen Verifikationsprozess.
  • Aktive Verfügbarkeit. Professionals, die gepflegte Verfügbarkeiten hinterlegt haben und damit erkennbar aktiv Betreuung anbieten, werden höher eingeordnet als solche ohne hinterlegte Verfügbarkeit. Dieser Parameter dient als Anhaltspunkt dafür, dass der Professional aktuell erreichbar ist und reagiert.
  • Vollständigkeit und Pflegezustand des Profils. Ein aussagekräftiges, vollständig gepflegtes Profil (insbesondere eine hinreichend ausführliche Vorstellung/Bio) wird höher eingeordnet als ein nur rudimentär ausgefülltes.
  • Kostenloses Erstgespräch. Bietet ein Professional ein kostenloses Erstgespräch an, wird dies als Einstiegshilfe für Athleten leicht bevorzugt.

Bei Gleichstand nach diesen Parametern entscheidet zuerst der Verifikations-Badge, danach die Verfügbarkeit und zuletzt ein stabiles, gleichbleibendes technisches Ordnungsmerkmal, sodass die Reihenfolge bei sonst gleichen Profilen für alle Nutzer einheitlich und nachvollziehbar bleibt.

(4) Kein Einfluss von Zahlungen auf die Reihenfolge. Die Reihenfolge kann nicht durch Zahlung einer gesonderten Platzierungs- oder Werbegebühr beeinflusst werden. Es gibt keine bezahlte Vorreihung und keine als solche gekennzeichnete Anzeige/„gesponserte" Platzierung. Auch ein aktives Professional-Abonnement (alle Tarife) verschafft keine bessere Platzierung; das gewählte Abonnement-Tier ist kein Ranking-Parameter.

(5) Was nicht offengelegt wird. Die genaue technische Funktionsweise des Ranking-Verfahrens, insbesondere die konkreten Rechenregeln, Punktwerte und Schwellen, wird nicht offengelegt. Das entspricht Art. 5 Abs. 6 P2B-VO: Eine Offenlegung, die es ermöglichen würde, die Reihenfolge zum Nachteil von Athleten oder anderen Professionals gezielt zu manipulieren, ist nicht geschuldet. Die vorstehende Darstellung der Hauptparameter bleibt hiervon unberührt.

(6) Öffentliche Zugänglichkeit. Die Angaben nach Absatz 1 bis 5 sind zusätzlich zu dieser Klausel auf einer frei erreichbaren Informations-/ Hilfe-Seite ohne Login-Schranke veröffentlicht (Art. 5 P2B-VO).

§ 14

Beschwerdemanagement und Mediation

(1) Beschwerdeweg. Beschwerden im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform — insbesondere gegen Maßnahmen nach § 7 Abs. 2 bis 4 — richtet der Pro formlos in Textform an die im Impressum (/impressum) genannte Kontaktadresse oder über den plattformseitigen Support-Kanal. Die Plattform bestätigt den Eingang, prüft die Beschwerde und teilt dem Pro das Ergebnis in angemessener Frist in Textform mit.

(2) Internes Beschwerdemanagement / Mediation nach der P2B-VO. Ein gesetzlich vorgeschriebenes internes Beschwerdemanagement nach Art. 11 der P2B-VO sowie die Benennung von Mediatoren nach Art. 12 der P2B-VO unterhält die Plattform als Kleinunternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG nicht (Art. 11 Abs. 5, Art. 12 Abs. 2 P2B-VO). Der Beschwerdeweg nach Absatz 1 wird freiwillig bereitgestellt. Die gesetzlichen Rechte des Pros, insbesondere der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, bleiben unberührt.

§ 15

Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Pro Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Plattform; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Mit der Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen bestätigt der Pro, diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert zu haben. Die Akzeptanz erfolgt bei der Registrierung; eine neue Fassung legt die Plattform vor dem Weiterarbeiten erneut zur Annahme vor. Der Auftragsverarbeitungsvertrag mit Professionals (AVV-Pros) wird im TAVONTO-Onboarding gesondert akzeptiert.

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Model withdrawal form