So läuft das Verfahren
1. Was gemeldet werden kann
Jede Person und jede Einrichtung kann Inhalte melden — etwa Profiltexte und Berufsbezeichnungen, Service- und Standortbeschreibungen, hochgeladene Dokumente, Nachrichten in einer Betreuung oder Inhalte hinter Buchungs- und Beratungslinks.
2. Welche Angaben wir brauchen
Damit wir eine Meldung sachgerecht und zügig prüfen können, fragt das Formular die vier Angaben ab, die Art. 16 Abs. 2 DSA nennt: eine Begründung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten; die genaue Fundstelle (URL); Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse; und die Erklärung, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Ausnahme: Betrifft Ihre Meldung eine Straftat nach den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (sexueller Missbrauch von Kindern), sind Name und E-Mail-Adresse nicht erforderlich. Ohne Kontaktdaten können wir Ihnen allerdings weder den Eingang noch die Entscheidung mitteilen.
3. Eingangsbestätigung
Enthält Ihre Meldung Kontaktdaten, bestätigen wir Ihnen den Eingang unverzüglich elektronisch — mit einer Vorgangsnummer, auf die Sie sich später beziehen können.
4. Prüfung und Entscheidung
Wir prüfen jede Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Über das Ergebnis und über die Rechtsbehelfe gegen unsere Entscheidung informieren wir Sie unverzüglich. Setzen wir bei der Bearbeitung automatisierte Mittel ein, teilen wir Ihnen das mit.
5. Mögliche Maßnahmen
Je nach Ergebnis können wir den Inhalt entfernen oder den Zugang zu ihm sperren, seine Sichtbarkeit einschränken, zur Überarbeitung auffordern, einzelne Funktionen oder das Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren — oder von einer Maßnahme absehen. Die betroffene Person informieren wir über eine gegen sie gerichtete Maßnahme gesondert und mit einer Begründung.
6. Missbräuchliche Meldungen
Reicht jemand wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen ein, behalten wir uns vor, die Bearbeitung auszusetzen oder einzustellen. Wir kündigen das vorher an.
7. Vertrauenswürdige Hinweisgeber
Ein gesetzlich vorgeschriebener Vorrang für vertrauenswürdige Hinweisgeber nach Art. 22 DSA besteht für unseren Dienst als Kleinunternehmen nicht. Meldungen solcher Stellen behandeln wir nach denselben Grundsätzen wie alle anderen.